Email:

kanzlei@rechtsanwalt-huebner.de

 

Kosten und Gebühren

Seit dem 1.7.2006 müssen Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Beratung zwischen Mandant und Anwalt frei vereinbart werden. Der Gesetzgeber hat die bisher geltende Gebührenvorschrift im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gestrichen.
Wir arbeiten seither entweder mit einem Zeithonorar, einer Pauschalvergütung oder einer Vergütung, die sich am Streitwert, also den Wert, um den es geht, orientiert.

Fragen Sie uns. Wir sagen Ihnen im voraus, wie teuer eine Beratung oder ein Rechtsstreit werden wird.

Die außergerichtliche Tätigkeit,  also Schreiben und Verhandeln mit der Gegenseite oder die Vertretung  gegenüber Behörden richtet sich zumeist nach dem Streitwert, es kann aber auch sein, dass vom Gesetzgeber ein Rahmen vorgegeben ist, in dem sich die Gebühr je nach Schwierigkeitsgrad bestimmt.

Um es kurz zu machen: Die Frage, wie teuer eine Beratung ist und welche  Kosten anfallen, kostet bei uns  nichts. Bevor das Mandat erteilt wird,  teilen wir Ihnen nach besten Wissen und Gewissen mit, welche Kosten auf Sie zukommen.

 

Die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind sehr schwer exakt vorhersagbar. Je nachdem, ob bei einer Beweisaufnahme ein Sachverständigengutachten vom  Gericht in Auftrag gegeben wird, bewegt sich allein dieses Gutachten oft im vierstelligen Rahmen.


Einen ersten Überblick bieten  Gebührenrechner für Anwaltsgebühren nach dem RVG  (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sie sind über Google oder über      spiegel.de leicht zu finden.

Es gibt außerdem in gewissen Fällen die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Hierzu ist jedoch ein Vorabgespräch unbedingt nötig.

[Start] [Mietrecht] [Erbrecht und Nachlaß] [Vitae] [Gebühren] [Impressum] [Achtung:Email]